UDATE vom 19.09.2022
Der Bundesrat hat am Freitag (16. September) dem neuen Corona-Infektionsschutzgesetz zugestimmt, das ab dem 1. Oktober 2022 nun in Kraft tritt.
COVID-19 Schutzgesetz
Die einzelnen Bundesländer können bei Bedarf (Überlastung des Gesundheitssystems)
ggf. weitergehende Regelungen erlassen.
UDATE vom 17.05.2022
Momentan gibt es in der Regel keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen,
wie z.B. Zugangsregelungen, Maskenpflicht, Kapazitäts- oder andere Beschränkungen bei Veranstaltungen/im Hotel. Im Einzelfall können die Veranstalter:innen/Hotels/Gemeinden jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Anfrage/Buchung bei uns!
UPDATE vom 12.01.2022
Neue Corona-Regeln in ganz Deutschland
Ein Überblick, über die aktuellen Beschränkungen in den Bundesländern:
Bayern
Nordrhein-Westfalen
Hessen
Baden-Württemberg
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Schleswig-Holstein
Sachsen-Anhalt
Hamburg
Berlin
Brandenburg
Bremen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Thüringen
UPDATE vom 09.11.2021
Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen in Österreich
Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt. Die aktuellen Informationen finden Sie hier
UPDATE vom 11.10.2021
Für tagesaktuelle Informationen zu den 3G./ 2G-Regelungen in den einzelnen Bundesländern empfehlen wir Ihnen die Seite des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes -> Tourismus-Wegweiser
UPDATE vom 23.09.2021
Um einen weiteren Anstieg der Corona-Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, hat die Bundeskanzlerin in einer Videoschaltkonferenz mit den Ministerpräsident*innen der Länder am 10.08.2021 neben der AAA- die sog. 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet)
als Maßnahme beschlossen. Des Weiteren gelten mittlerweile in vielen Regionen/ Betrieben sog. 2G-Regelungen. (geimpft, getestet).
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an +49 (0)221 71 66 44-0 oder senden Sie eine E-Mail an info@tagungshotels.com
Spätestens ab 23. August 2021 gilt für Personen, die nicht vollständig geimpft bzw. genesen sind
bei Beherbergung
- Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests bei Anreise sowie zwei Mal wöchentlich,
wobei ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden und ein PCR-Test nicht älter als
48 Stunden sein darf
für Veranstaltungen/ Innengastronomie/ Bar/ Fitness
- vollständiger Impfschutz oder genesen oder getestet
Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 und je nach Grad der Hospitalisierung können die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen. Die Erforderlichkeit der Regelungen soll alle 4 Wochen überprüft werden.
Mehr Informationen - TOP 2, ab Seite 3 -
Liebe Veranstaltungsplaner*innen,
nach den aktuellen Lockerungen der Einschränkungen zur Eindämmung der Corona/ Covid 19-Pandemie, gilt für die Landkreise und kreisfreien Städten ohne Notbremse, ein Stufenplan mit Öffnungsschritten ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz <100.
Gelockert wird in drei Stufen, abhängig von der Inzidenz:
- Stufe 1 gilt bei einer Inzidenz unter 35
- Stufe 2 gilt bei einer Inzident zwischen 35 bis 50 und.
- Stufe 3 gilt bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100
In allen Bundesländern, dürfen nun wieder Tagungen/ Seminare - teilweise mit Testpflicht - durchgeführt werden, wobei die max. Teilnehmerzahlen abhängig von der jeweiligen regionalen Inzidenz sind.
Eine Übersicht von Corona-Schutzverordnungen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier:
Baden-Württemberg - Aktuelle Corona-Verordnung
Bayern - Aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Berlin - Aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Brandenburg - Aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Bremen - Aktuelle Coronaverordnung
Hamburg - Aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Hessen - Aktuelle Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung
Mecklenburg-Vorpommern - Aktuelle Corona-Landesverordnung
Niedersachsen - Aktuelle Corona-Verordnung
Nordrhein-Westfalen - Aktuelle Corona-Schutzverordnung
Rheinland-Pfalz - Aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung
Saarland - Aktuelle Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Sachsen - Aktuelle Corona-Schutz-Verordnung
Sachsen-Anhalt - Aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Schleswig-Holstein - Aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung
Thüringen - Aktuelle SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung
Weiterhin gilt zumeist:
- min. 3-5m² Raum pro Teilnehmer
- min. 1,5 m Abstand der Plätze in alle Richtungen
- Gangbreite min. 2,4 m
- Einhaltung der einschlägigen Hygienemaßnahmen
- Qualifiziertes Einlass - und Auslassmanagement
Dies hat zur Folge, dass Veranstaltungsräume und Restaurants momentan nur noch mit ca. 40-50% ihrer bisherigen max. Gesamtteilnehmerzahl belegt werden können. Unsere Partnerhotels haben die empfohlenen Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen mit großer Sorgfalt umgesetzt und freuen sich auf Ihre Veranstaltung!
Achten Sie auf diese Zeichen
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an +49 (0)221 71 66 44-0 oder senden Sie eine E-Mail an info@tagungshotels.com
Tag für Tag beobachten wir auch weiterhin das Geschehen und halten Sie auf dem Laufenden.
Übrigens: Viele unserer Partner-Hotels können zwischenzeitlich professionelle Virtual- und Hybrid-Lösungen für Veranstaltungen an zwei oder mehr Standorten anbieten. Hierfür werden schnelle Internetverbindungen und eine bereits auf die Räumlichkeiten abgestimmte technische Ausstattung angeboten. So lässt sich die Reichweite Ihrer Tagung in Zeiten, in denen nicht alle Teilnehmer am selben Ort sein können, bequem und effizient multimedial erweitern.
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und beraten Sie gern!
Ihr Tagungshotels.com -Team