Die neue MICE-Normalität

Aktuelle Einschränkungen zur Eindämmung der Corona/ Covid 19-Pandemie


UDATE vom 19.09.2022

Der Bundesrat hat am Freitag (16. September) dem neuen Corona-Infektionsschutzgesetz zugestimmt, das ab dem 1. Oktober 2022 nun in Kraft tritt.

COVID-19 Schutzgesetz

Die einzelnen Bundesländer können bei Bedarf (Überlastung des Gesundheitssystems)
ggf. weitergehende Regelungen erlassen.



UDATE vom 17.05.2022

Momentan gibt es in der Regel keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen,
wie z.B. Zugangsregelungen, Maskenpflicht, Kapazitäts- oder andere Beschränkungen bei Veranstaltungen/im Hotel. Im Einzelfall können die Veranstalter:innen/Hotels/Gemeinden jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Anfrage/Buchung bei uns!



UPDATE vom 12.01.2022

Neue Corona-Regeln in ganz Deutschland
Ein Überblick, über die aktuellen Beschränkungen in den Bundesländern:
Bayern
Nordrhein-Westfalen
Hessen
Baden-Württemberg
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Schleswig-Holstein
Sachsen-Anhalt
Hamburg
Berlin
Brandenburg
Bremen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Thüringen



UPDATE vom 09.11.2021

Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen in Österreich
Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt. Die aktuellen Informationen finden Sie hier


UPDATE vom 11.10.2021


Für tagesaktuelle Informationen zu den 3G./ 2G-Regelungen in den einzelnen Bundesländern empfehlen wir Ihnen die Seite des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes -> Tourismus-Wegweiser



UPDATE vom 23.09.2021


Um einen weiteren Anstieg der Corona-Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, hat die Bundeskanzlerin in einer Videoschaltkonferenz mit den Ministerpräsident*innen der Länder am 10.08.2021 neben der AAA- die sog. 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet)
als Maßnahme beschlossen. Des Weiteren gelten mittlerweile in vielen Regionen/ Betrieben sog. 2G-Regelungen. (geimpft, getestet).

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an +49 (0)221 71 66 44-0 oder senden Sie eine E-Mail an info@tagungshotels.com

Spätestens ab 23. August 2021 gilt für Personen, die nicht vollständig geimpft bzw. genesen sind  

bei Beherbergung

- Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests bei Anreise sowie zwei Mal wöchentlich,
  wobei ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden und ein PCR-Test nicht älter als
  48 Stunden sein darf

für Veranstaltungen/ Innengastronomie/ Bar/ Fitness
- vollständiger Impfschutz oder genesen oder getestet

 
Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 und je nach Grad der Hospitalisierung können die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen. Die Erforderlichkeit der Regelungen soll alle 4 Wochen überprüft werden.

Mehr Informationen - TOP 2, ab Seite 3 -



Liebe Veranstaltungsplaner*innen,

nach den aktuellen Lockerungen der Einschränkungen zur Eindämmung der Corona/ Covid 19-Pandemie, gilt für die Landkreise und kreisfreien Städten ohne Notbremse, ein Stufenplan mit Öffnungsschritten ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz <100.
Gelockert wird in drei Stufen, abhängig von der Inzidenz:
- Stufe 1 gilt bei einer Inzidenz unter 35
- Stufe 2 gilt bei einer Inzident zwischen 35 bis 50 und.
- Stufe 3 gilt bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100


In allen Bundesländern, dürfen nun wieder Tagungen/ Seminare - teilweise mit Testpflicht - durchgeführt werden, wobei die max. Teilnehmerzahlen abhängig von der jeweiligen regionalen Inzidenz sind.


Eine Übersicht von Corona-Schutzverordnungen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier:


Baden-Württemberg - Aktuelle Corona-Verordnung
 
Bayern - Aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
 
Berlin - Aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
 
Brandenburg - Aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Bremen - Aktuelle Coronaverordnung

Hamburg - Aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Hessen - Aktuelle Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung

Mecklenburg-Vorpommern - Aktuelle Corona-Landesverordnung

Niedersachsen - Aktuelle Corona-Verordnung

Nordrhein-Westfalen - Aktuelle Corona-Schutzverordnung

Rheinland-Pfalz - Aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung


Saarland - Aktuelle Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Sachsen - Aktuelle Corona-Schutz-Verordnung

Sachsen-Anhalt - Aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Schleswig-Holstein - Aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung

Thüringen - Aktuelle SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung

 

 

Weiterhin gilt zumeist:

  • min. 3-5m² Raum pro Teilnehmer
  • min. 1,5 m Abstand der Plätze in alle Richtungen
  • Gangbreite min. 2,4 m
  • Einhaltung der einschlägigen Hygienemaßnahmen
  • Qualifiziertes Einlass - und Auslassmanagement


Dies hat zur Folge, dass Veranstaltungsräume und Restaurants momentan nur noch mit ca. 40-50%  ihrer bisherigen max. Gesamtteilnehmerzahl belegt werden können.  Unsere Partnerhotels haben die empfohlenen Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen mit großer Sorgfalt umgesetzt und freuen sich auf Ihre Veranstaltung!


Achten Sie auf diese Zeichen  hygiene-corona corona-micesetup



Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an +49 (0)221 71 66 44-0 oder senden Sie eine E-Mail an info@tagungshotels.com

 

Tag für Tag beobachten wir auch weiterhin das Geschehen und halten Sie auf dem Laufenden.

Übrigens: Viele unserer Partner-Hotels können zwischenzeitlich professionelle Virtual- und Hybrid-Lösungen für Veranstaltungen an zwei oder mehr Standorten anbieten. Hierfür werden schnelle Internetverbindungen und eine bereits auf die Räumlichkeiten abgestimmte technische Ausstattung angeboten. So lässt sich die Reichweite Ihrer Tagung in Zeiten, in denen nicht alle Teilnehmer am selben Ort sein können, bequem und effizient multimedial erweitern. 

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und beraten Sie gern!

Ihr Tagungshotels.com -Team

 

hygiene-massnahmen